Immobilie und Scheidung
Gemeinsam zur Lösung
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Im Leben kommt vieles anders, als man denkt.
Ein Bündnis, das für den Rest des Lebens gelten sollte, kann aufgelöst werden und damit der Wunsch nach Freiheit erfüllt werden. Eine Scheidung ist ein hoch emotionales Thema, mit dem viele Aufgaben einhergehen, die sich in Anbetracht der Situation oftmals als sehr kräftezehrend erweisen. Sollte eine Hypothek auf der Liegenschaft bestehen, geht es ausserdem um teils hohe finanzielle Verpflichtungen.
Was passiert mit der Immobilien, wenn mein Partner und ich uns scheiden lassen?
Die wohl grundsätzlichste aller Fragen. Hier gibts es nicht die eine Antwort, die für jeden gültig ist. Was im Scheidungsfall letztendlich passiert, ist von vielen Faktoren abhängig.
An erster Stelle muss Folgendes klargestellt werden: Wurde kein Ehevertrag geschlossen, in dem die Ehepartner einen genauen Güterstand bestimmt haben, gilt die Errungenschaftsbeteiligung, welche die häufigste Güterstandsregelung bei verheirateten Paaren darstellt. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigengut und Errungenschaften. Unter Eigengut gehört alles, was vor der Hochzeit schon vorhanden war, inkl. Erbschaften und Schenkungen.
Die Errungenschaftsbeteiligung definiert, was die Partner während ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Bei der Scheidung hat dann jeder – sofern nichts anderes vereinbart wurde – Anrecht auf sein Eigengut. Die Errungenschaften werden zu gleichen Anteilen aufgesplittet. Im Falle einer Immobilie bedeutet dies, dass sie zum aktuellen Verkehrswert aufgeteilt wird. Wichtig ist, dass Klarheit über die Eigentumsform besteht. Die Aufteilung kann nur geschehen, wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind. Speziell bei der Immobilie gibt es nun drei verschiedene Szenarien, die eintreten können:
1. Übernahme und Auszahlung
2. Verkauf
3. Bestehen lassen
Eventuell haben die Eheleute im Ehevertrag jedoch eine feste Vereinbarung bezüglich der Güter definiert. Eine Variante ist die Gütertrennung. Damit ist jeder der Ehepartner Eigentümer seines eigenen Vermögens, sodass der andere im Falle einer Scheidung kein Anrecht auf den Anteil des anderen hat. Sollte nun einer der Partner den anderen während der Ehe beim Kauf einer Liegenschaft unterstützen, so hat er im Falle der Scheidung ein Anrecht auf die eventuell stattgefundene Wertsteigerung.
Anders sieht es aus, wenn die Eheleute im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft – das Gesamteigentum – bestimmt haben. Hierbei werden das gesamte Vermögen und die Einkommen der Ehepartner zum Gesamtgut vereinigt. Genau wie bei einer Erbengemeinschaft haben nun beide dieselbe Rechte am gemeinsamen Gut und können auch nur zusammen und einstimmig darüber entscheiden – auch darüber, was im Scheidungsfall mit der Immobilie geschehen soll.
Kann mein ehemaliger Lebenspartner den Verkauf der Immobilie verlangen?
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig vom Besitzverhältnis: Ist einer der Partner Alleineigentümer des Objekts, so hat er das Recht, den Verkauf einzufordern. Anders sieht es aus, wenn beide Eheleute Miteigentümer sind. Hier muss, wie bei einer Erbengemeinschaft, einstimmig entschieden werden. Genauso sieht es auch aus, wenn während der zweijährigen Trennungszeit über die Veräusserung der Immobilie entschieden werden soll.
Auch bei diesem Thema empfiehlt es sich aufgrund der komplexen und hochemotionalen Sachlage, einen Experten und Mediator zurate zu ziehen – das kann nicht nur Geld sparen, sondern auch den Blick für weitere Entscheidungen klären.
Einige grundsätzliche Dinge zum Thema Immobilie und Scheidung haben wir nun geklärt.
Natürlich kommen im Laufe dieses Lebensabschnitts noch viele weitere Fragen hinzu.
Zu den am häufigsten gestellten gehören für uns:
Wie treffen wir am schnellsten die richtige Entscheidung?
Wie genau ist der Ablauf?
Wie sähe eine mögliche Aufteilung aus?
Wie steht es hier um das Thema Steuern?
Sollten bei Ihnen diese oder ähnliche Fragen aufkommen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.
Wir arbeiten mit einem grossen Netzwerk aus Experten zum Thema Immobilien und Scheidung zusammen, mit dem wir in der Lage sind, Ihnen gezielt weiterhelfen zu können.
Gemeinsam werden wir Ihre Situation analysieren und einen Weg finden, mit dem beide Parteien zufrieden sind.